Zur Auswahl der Burgen und Schlösser
 

Diese Vorstellung soll ein Ratgeber sein für Touristen, die ein schönes und wichtiges Ziel zum Besichtigen suchen, für Menschen, die an einem ungewöhnlichen Ort feiern wollen, oder auch für Filmproduktionen, die ein passendes Objekt suchen, wo sie drehen können. Die Objekte, die sich an diesem Verbund beteiligen wollten, mussten folgende Kriterien erfüllen:  
 

  • Das Baudenkmal befindet sich in Privatbesitz oder wird in einer Art privater Betreiberschaft geführt. Ausnahmen: Burgen und Schlösser in den neuen Bundesländern, in denen immer noch wenige Häuser in Privatbesitz sind, sowie historisch bedeutende Bauten in öffentlicher Hand.
     

  • Die Objekte befinden sich grundsätzlich in einem guten baulichen Zustand oder werden einem solchen zugeführt. Das können auch beeindruckende Ruinen sein. Deutlich vernachlässigte Bauwerke, die keiner dauernden Pflege unterliegen, werden nicht aufgenommen.
     

  • Alle Restaurierungen sollen qualitätvoll und im Sinn der Denkmalpflege durchgeführt sein. Falsche Anbauten, unhistorisches Material etc. können zum Ausschluss führen.
     

  • Die Nutzung des Objekts soll denkmalgerecht sein und soll keine gravierenden Eingriffe in die Denkmalsubstanz zugunsten einer modernen Nutzung verursacht haben.
     

  • Die aufgeführten Burgen und Schlösser sind – zumindest in wesentlichen Teilen – öffentlich zugänglich. Dies setzt grundsätzlich einen regulären Besichtigungsbetrieb voraus – zumindest muss eine Besichtigung nach vorheriger Vereinbarung möglich sein – oder Räume, die für Veranstaltungen angemietet werden können.
     

  • Parkmöglichkeiten in der Nähe (möglichst auch für Busse) und sanitäre Anlagen für die Besucher sind Voraussetzung.
     

  • Gastronomische Einrichtungen und evtl. ein Souvenir- oder Museumsshop sind in der Regel vorhanden, aber keine Bedingung.


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